Neue Regulierung – was 34f-ler ab dem Sommer erwartet?

  • Verena Ritter-Doering
  • Partnerin
  • Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP

FRANKFURT — Die Zeit, in der sich Finanzanlagenvermittler, die sich nach § 34f GewO registriert haben, vor allem um die Vermittlung von Fondsprodukten oder Vermögensanlagen gekümmert haben, scheint zumindest vorübergehend vorbei. Verena Ritter-Doering, Partnerin bei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP, erklärt, was auf die Branche zukommt?

1. BaFin wird zuständige Behörde

Gefürchtet ist nach wie vor die BaFin-Aufsicht, die seit März 2018 im Raum steht. Die Politik hat im Frühjahr noch einmal bestätigt, dass für Finanzanlagenvermittler künftig nicht mehr die Gewerbeämter und die IHKen zuständig sein sollen, sondern die BaFin. Dies soll einem einheitlicheren Aufsichtsregime Rechnung tragen. Was genau die BaFin-Aufsicht bringt, ist noch nicht ganz klar. Sicher ist, dass künftig eine Aufsicht stattfindet und mehr Aufsicht als bisher. Das bedeutet aber nicht, dass die BaFin ohne Vorwarnung in das bestehende Geschäft hineinfunkt. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass die BaFin inoffiziell eine prüfungsfreie Kulanzfrist gewährt, nachdem neue Regulierungsvorgaben in Kraft treten. Das dürfen auch die 34f-ler erwarten, wenn voraussichtlich im Juni die angepasste Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) in Kraft tritt.

2. Neue Compliance-Vorgaben à la MiFID II

Die Novelle der FinVermV enthält Vorgaben, die parallel auch mit MiFID II für BaFin-lizenzierte Anlageberater und Anlagevermittler nach dem KWG gelten. Die 34f-ler trifft aber immer noch nur ein Teil der MiFID-Vorgaben.

3. Beratungsprotokoll jetzt mit Geeignetheitsprüfung

Das Beratungsprotokoll, das schon jetzt Bestandteil jeder Anlageberatung ist, wird durch eine Geeignetheitsprüfung erweitert. Der Anlagevermittler hat also künftig genau zu prüfen und zu dokumentieren, dass er nur solche Finanzanlagen empfiehlt, die für den jeweiligen Kunden individuell auch geeignet sind. Außerdem muss noch umfassender als bisher über Risiken, Kosten und Nebenkosten der jeweiligen Finanzanlage aufgeklärt werden. Für den Kunden macht es dadurch künftig also keinen Unterschied mehr, ob er geeignete Anlageempfehlungen von einem 34f-ler oder einem volllizenzierten Anlageberater erhält. Das ist auch die Intention des Verordnungsgebers.

4. Interessenskonflikte

 Auch der Umgang mit Interessenskonflikten ist stärker in den Fokus der Politik gerückt. Schon seit jeher mussten die Anlagevermittler über bestehende Interessenskonflikte aufklären. Künftig darf der Kunde erwarten, dass der Vermittler alles tut, um Konflikte zwischen seinen Interessen und denen des Kunden zu vermeiden. Nur wenn das im Einzelfall nicht möglich sein sollte, bleibt es bei der Offenlegungspflicht. Neu normiert ist nun auch, dass die Vergütungsanreize der Anlagevermittler nicht im Widerspruch zu den Kundeninteressen stehen dürfen. 

5. Telefontaping

Heiß diskutiert wurde das Telefontaping bereits vor Einführung der MiFID II bei allen betroffenen Finanzakteuren. Nun trifft es auch die 34f-ler. Alle telefonischen Beratungs- und Vermittlungsgespräche müssen nach den Vorgaben der neuen FinVermV aufgezeichnet werden. Das bedeutet in vielen Fällen, das neue technische Vorrichtungen angeschafft werden müssen. Da Banken und Finanzdienstleister hier schon seit anderthalb Jahren Vorreiter sind, ist die Technik inzwischen zumindest verfügbar. Ein vermutlich nur kleiner Trost.

6. Was ist konkret zu tun?

Vor dem Hintergrund der kommenden BaFin-Aufsicht empfiehlt es sich vor allem, die bestehenden internen Geschäftsprozesse an die neuen Vorgaben anzupassen und die Anpassung auch zu dokumentieren. Die neuen Prozesse können etwa in Arbeitsanweisungen und/oder Dokumentenvorlagen niedergelegt werden. Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass eine etwaige Prüfung durch die BaFin an Schrecken verliert.

Vita
Verena Ritter-Doering ist Partnerin bei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP und spezialisiert auf deutsches und europäisches Finanzaufsichtsrecht für Fondsmanager, Banken und Finanzdienstleister. Sie hat in London und Frankfurt promoviert und erste Berufserfahrung in internationalen Kanzleien in London und Frankfurt gesammelt.

Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP ist eine alteingesessene amerikanische Kanzlei, die u.a. europaweit einen Schwerpunkt auf die Beratung von Asset Managern und Fondsstrukturen setzt. Das Frankfurter Büro von Curtis wurde 1990 als Niederlassung des New Yorker Büros eröffnet. Im Laufe der Zeit hat es sich zu einem Full-Service-Büro entwickelt und ist heute vor allem in der Beratung von Investoren, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistern aktiv. Weitere Beratungsschwerpunkte sind Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilientransaktionen.

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