Lupus alpha: Vorsorge-Systeme müssen neu gedacht werden

  • Ralf Lochmüller
  • Lupus alpha

FRANKFURT — „Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland sinkt“, sagt Ralf Lochmüller, CEO von Lupus alpha. Unter dem aktuellen Zinsniveau und dem regulatorischen Regime sei es auf Dauer unmöglich, die notwendige Rendite zu erwirtschaften. Sein Haus hat daher einen 5-Punkte-Plan für notwendige Anpassungen aufgestellt.


Ab hier folgt die unredigierte Mitteilung des Emittenten:

5-Punkte-Plan für eine Reform der betrieblichen Altersversorgung:
„In einer Welt, in der über ein Drittel aller Staatsanleihen eine negative Rendite ausweist, in der es kaum eine Bundesanleihe mit einer positiven Rendite mehr gibt und in der selbst Unternehmensanleihen negative Renditen bringen, lassen sich 4 % Rendite mit Renten nicht mehr verdienen“, konstatiert Ralf Lochmüller, Managing Partner und CEO von Lupus alpha. „Doch die Regulierung zwingt die Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge weiterhin in die Zinsanlage: Die Anlageverordnung beschränkt den Anteil an Risiko-Assets regulär auf 35 %. Für die Lebensversicherungen erweist sich Solvency als ähnlich restriktiv; sie halten immer noch knapp 85 % ihrer Gelder in Rentenanlagen.

Die Vorsorge-Systeme in Deutschland werden daher so, wie die Systeme vor 30 Jahren oder früher konzipiert worden sind, in Zukunft nicht mehr funktionieren. Wie es gehen könnte, zeigen große institutionelle Investoren im Ausland wie der norwegische Staatsfonds Oljefondets, der niederländische Pensionsfonds ABP oder auch die US-Universitäten Harvard und Yale. Ihre Anlagestrategien haben einige Gemeinsamkeiten, die Vorbild für deutsche Vorsorgeeinrichtungen sein sollten:

– eine breite und internationale Vermögensallokation,
– hohe Quoten bei Aktien und alternativen Anlagen,
– ein substanzieller Anteil an Real Assets (Immobilien und Infrastruktur)
– und einen langfristigen Investitionshorizont.

Der Spielraum für die Investition von Vorsorgegeldern in Deutschland muss steigen. Dafür bedarf es einer Reform der Altersvorsorge in fünf zentralen Punkten:

1. Die Anlageverordnung muss angepasst werden
Wir brauchen eine spürbar höhere Risikokapital-Quote von 60 % und mehr. Doch Pensionskassen und Versorgungswerke unterliegen de facto dem Versicherungsaufsichtsgesetz und damit der Anlageverordnung. Diese Verordnung muss geändert werden, denn ihre Anlagegrenzen verhindern eine chancenreiche, langfristig erfolgreiche Asset Allocation.

2. Es bedarf einer langfristig ausgerichteten Risiko-Methodik
Die Aktienquoten bei den Versorgungseinrichtungen sind zu niedrig. Die Institute müssen befreit werden von der stichtags-bezogenen Fokussierung auf den 31.12. Statt das Vorsorge- kapital auf 20 mal 1-Jahres-Zeiträume zu optimieren, sollten die Pensionsgeldanleger ihre Risikomodelle auf einen 20-jährigen Anlagehorizont ausrichten. Langfristige Simulationen und Szenarien können so zur Basis für neue Risikomodelle werden. In der Bilanzierung ist das strenge Niederstwertprinzip zu vermeiden, um nur voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen zu erfassen und der Langfristigkeit der Kapitalanlage Rechnung zu tragen.

3. Die Garantien in der Altersversorgung gehören abgeschafft
Garantien lassen sich nur durch einen risikolosen Cashflow darstellen. Bei Null-Zinsen gibt es diesen sicheren Cashflow nicht. Damit sind in einem Umfeld, in dem der Zins abhanden- gekommen ist, Garantien schlicht unbezahlbar. Ohne Garantien könnten Pensionsanleger freier anlegen, so, wie sie es als verantwortungsvolle Vorsorge-Manager für sinnvoll erachten. Der zukünftige Pensionär erhält dafür wieder die Chance auf den für die Altersvorsorge unersetzlichen Zinseszinseffekt. Die 4 % sind so weiterhin möglich – wenngleich auch nicht mehr „garantiert“.

4. Regulierung braucht Umsicht und Augenmaß
Wir dürfen unsere betrieblichen Vorsorge-Systeme nicht mit zu viel Bürokratie überfrachten. Es stehen Befürchtungen im Raum, dass es bei der betrieblichen Altersversorgung zu einer versicherungsartigen Regulierung ähnlich wie Solvency kommen könnte. Im Ergebnis schränkt das Spielräume noch weiter ein und reduziert letztlich die Leistungsfähigkeit unseres bAV-Systems. Gefordert sind eine Regulierung mit Augenmaß und ein umsichtiger Gesetzgeber, die nationale Besonderheiten und deren Vorteilhaftigkeit anerkennen. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung europäischer Richtlinien.

5. Vorsorge-Einrichtungen müssen substantiell Personal aufbauen
Eine breite, globale Portfolio-Diversifikation, die auch auf Aktien und alternative Anlagen setzt, braucht Experten-Know-how. Gefordert sind hier die Verwaltungsgremien in den Vorsorgeeinrichtungen: Sie müssen eine Qualifizierungs-Offensive mit dem entsprechenden Personalaufbau unterstützen, als Voraussetzung für eine professionelle, diversifizierte Kapitalanlage. Dafür braucht es weitere Ressourcen und zusätzlichen Stellen.

Dieser 5-Punkte-Plan ist das Ergebnis aus vielen Gesprächen mit Investoren aus dem Kundenkreis von Lupus alpha. Dafür einzutreten ist uns ein ernsthaftes Anliegen: Eine chancen-orientierte Asset Allocation, die bewusst mehr Risiken zulässt, sollte das neue Anlagecredo für die Kapitalanlage von Altersvorsorge-Einrichtungen sein.

 

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