„Goldstandard“ für den Umgang mit digitalen Assets?

  • Dr. Sven Hildebrandt
  • DLC Distributed Ledger Consulting GmbH

FRANKFURT — Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf zur 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht, der auch „Kryptowerte“ einschließt, was Dr. Sven Hildebrandt, Partner bei der DLC begrüßt. Zugleich mahnt er eine Ausweitung an, um „eine Art Goldstandard für den Umgang mit digitalen Assets zu etablieren“.


Ab hier folgt die unredigierte Mitteilung des Emittenten:

Am 20. Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen ersten Entwurf zur 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht, in dem neben den erwarteten Änderungen auch das Kreditwesengesetz um den Bestandteil der „Kryptowerte“ erweitert werden soll.

Dr. Sven Hildebrandt, Partner bei der DLC Distributed Ledger Consulting GmbH kommentiert: „Selbstverständlich ist eine adäquate Regulierung im Bereich Blockchain zu begrüßen, da sich aus dieser mannigfaltige Chancen für den Standort Deutschland ergeben können. Allerdings lässt der bisherige Regulierungsentwurf die neuen technologischen Anforderungen an die potenziellen Verwahrstellen kryptografisch verschlüsselter Token aktuell komplett außer Acht, was uns vor dem Hintergrund der bisherigen Vorfälle in diesem Bereich bedenklich erscheint.“

Darüber hinaus müssten die etablierten Player aufpassen, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten: „Durch die vergleichsweise strenge Regulierung würde Deutschland auf der einen Seite zunächst zwar unattraktiver für die Ansiedelung von Technologieunternehmen werden, die solche Art von Geschäften betreiben. Auf der anderen Seite könnte die Bundesrepublik mit diesem Schritt eine Art „Goldstandard“ für den Umgang mit digitalen Assets etablieren. Durch die Ausweitung der verwahrfähigen Assets durch Tokenisierung bislang nicht fungibler Werte erweitert sich das Geschäft für Verwahrstellen in den kommenden Jahren ohnehin exponentiell. Vor diesem Hintergrund überrascht uns immer wieder, dass sich manche der etablierten Parteien bislang noch sehr zögerlich auf diesen fundamentalen Veränderungsprozess vorbereiten.“

Nach Schätzungen werden kryptografisch gesicherter Token – im Sprachgebrauch des BMF „Kryptowerte – im Jahr 2027 über 25 Billionen Dollar an Werten halten (Vergleichswert 2019: 0,3 Billionen).

Über die Distributed Ledger Consulting GmbH
Die Distributed Ledger Consulting GmbH (DLC) bietet semiprofessionellen und professionellen Finanzmarktakteuren vollumfängliche Beratungsdienstleistungen rund um Distributed Ledger Technologien (DLT) wie beispielsweise Blockchains. Neben genereller Beratung zum Thema DLT und deren Integration in bestehende Prozesse widmet sich die DLC allen mit Digital-Assets assoziierten Themen im Finanzmarktumfeld. Dies sind beispielsweise die Verwahrung von Digital-Assets sowie das Assessment unterschiedlicher Token, Fonds und Digital-Asset-Manager. Über Kooperationspartner werden darüber hinaus auch steuerliche und regulatorische Fragestellungen abgedeckt.

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