Geldwäscheprävention: BaFin veröffentlicht Hinweisblatt zum Kryptoverwahrgeschäft

BONN – Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) weist darauf hin, dass die BaFin ein Hinweisblatt für Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, veröffentlicht hat. Diese Institute fallen in den Kreis der Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG).

Das Hinweisblatt gibt laut BAI einen ersten Überblick über die Grundlagen der Geldwäscheprävention und die wichtigsten geldwäscherechtlichen Pflichten.

Zudem wurde zum 1. Januar 2020 das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen (siehe BaFinJournal Dezember 2019).

Das Hinweisblatt können Sie hier herunterladen.

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