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Fondsverband BVI begrüßt Aktionsplan für Nachhaltigkeit

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum – insbesondere die Schaffung eines ESG-Kriterienkatalogs (Taxonomie) oder die Integration dieser Kriterien in Ratings und Research, wie Hauptgeschäftsführer Thomas Richter betont. „Ebenso begrüßen wir die Idee, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitskriterien berichten.“ Der BVI setze sich sogar explizit für die Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren ein, so Richter, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten, weil Anleger und Portfoliomanager nur so die ESG-Risiken der einzelnen Vermögensanlagen vergleichen könnten.
Kritisch wertet der BVI demgegenüber den Auftrag der EU-Kommission an die europäische Aufsichtsbehörde ESMA, Fonds zu identifizieren, die lediglich auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet sind. Als Kriterien sollen hierfür die Portfolioumschlagsrate und die Haltedauer der Vermögensanlagen herangezogen werden. „Aktives Fondsmanagement bedeutet, Wertpapiere zu analysieren und entsprechend zu kaufen oder zu verkaufen“, betont Richter. „Sind aktive Fondsmanager zu passiv, wird ihnen der Vorwurf gemacht, am Index zu kleben. Sind sie zu aktiv, wird ihnen eine kurzfristige Anlagestrategie vorgeworfen.“ Die Grenze könne nicht per Gesetz gezogen werden, sondern hänge vielmehr von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab. Ebenso wenig dürften ESG-Vorgaben für Anlagestrategien regulatorisch verankert werden. „Die Anleger müssen weiter frei entscheiden dürfen, ob und inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlagen berücksichtigen“, sagt Richter abschließend.

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