ESG als Kriterien der Unternehmensführung und der Investmentanlage

  • Dr. Oliver von Schweinitz
  • LPA-GGV

FRANKFURT – „Das Thema ESG dürfte für die Finanzindustrie das größte Thema der nächsten Jahre sein“, sagt Dr. Oliver von Schweinitz. Auch für Juristen. Der Rechtsanwalt bei der Kanzlei LPA-GGV hat dazu ein Experten-Webinar organisiert, dass interessante Erkenntnisse brachte.


Die Bedeutung von ESG in der Finanzbranche hat nach Einschätzung von Dr. Oliver von Schweinitz beeindruckend an Tempo gewonnen. Insbesondere die Taxonomie, die ihren Anfang mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz für Aktien genommen hat, das im April 2017 erlassen wurde (CSR-RL steht für Corporate Social Responsibility-Richtlinie), wird im März 2021 mit der Offenlegungsverordnung in eine neue Phase treten. Die Entwicklung habe durch die neubesetzte EU-Kommission erheblich an Momentum gewonnen.

Die CSR-Richtlinie bezieht sich im Wesentlichen auf fünf Punkte:

  • Umweltbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung der Korruption

Im Rahmen der ESG-Offenlegungspflichten müssen diese Punkte ab 10. März 2021 verpflichtend in die Verkaufsprospekte aufgenommen werden, wobei genaue Anweisungen dafür noch nicht vorliegen. „Daher wird es schwer werden, dies sinnvoll zu erfüllen“, sagt von Schweinitz. Die Regelungen würden wiederum alle Fonds treffen, „auch diejenigen, die keine Nachhaltigkeit anstreben. Die müssen das dann explizit auch so angeben, mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten.“

Dr. Janine von Wolfersdorff, Steuerberaterin Mitgründerin des Berliner Think-Tanks „United Sustainability Valuation & Accounting GmbH“, widmete sich in Ihrem Statement dem ESG-Accounting, das für Unternehmen zum traditionellen Accounting hinzukomme. Das ESG-Accounting betreffe unter anderem auch das EU-Klimagesetz, das in den letzten Zügen der Umsetzung sei und „einen verbindlichen Pfad auf dem Weg zur Klimaneutralität vorgibt – mit Zwischenzielen, die immer wieder nachjustiert werden“, so von Wolfersdorff.

Von besonderer Relevanz sei, dass damit definitiv der Bereich der Soft Laws verlassen werde. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Investments, die im Vertrauen auf Recht und Ordnung in Deutschland getätigt werden, eigentumsrechtlich geschützt sind“, erklärt die Expertin. Dies bedeute, dass auch das Klimagesetz eine besondere Vertrauenssituation schaffe, mit deutlicher Planungssicherheit für Investments, die zur Klimaneutralität erforderlich sind.

„Das wird ein Riesenthema, denn es bedeutet für das Accounting auch, dass die Abschlüsse nicht mehr die Grundprämisse zugrundelegen können, dass die Pariser Klimaziele nicht erreicht werden und beispielsweise die Preise da bleiben, wo sie sind“, führt von Wolfersdorff abschließend an. „Beispielsweise wird das Thema Stranded Assets massiv auf uns zukommen!“

Das Video zu der Expertenrunde finden Sie hier.

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