BVI zur fehlenden Blockchain-Strategie in Deutschland: „Gefahr eines Wettbewerbsnachteils deutscher Emittenten“
FRANKFURT — Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management hat sich in einer Stellungnahme zur Online-Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Blockchain-Strategie dafür ausgesprochen, klassische Wertpapieremissionen als Security Token Offerings (STO) zu ermöglichen. STOs als kryptographisch gesicherte Wertrechte auf Basis der Blockchain-Technologie sollten analog zu Wertpapieren reguliert werden. Das gelte auch für das Anteilsgeschäft für Fonds. Andernfalls bestehe die Gefahr eines Wettbewerbsnachteils deutscher Emittenten gegenüber ausländischen Anbietern.
Auszüge aus der BVI-Stellungnahme:
- „Insbesondere für sog. security token offerings (STO) wird ein großer Markt prognostiziert. Erste STO auch unter deutschem Recht sind erfolgt. Die flächendeckende Ausgabe von STO auch als Substitution klassischer Wertpapieremissionen scheitert an der mangelnden Rechtssicherheit. Insofern besteht auch die Notwendigkeit einer einheitlichen europäischen Auslegung zur Qualifikation von Finanzinstrumenten als z.B. Security Token oder Utility Token“
- „Für Fonds fehlt die Möglichkeit der Emission von Anteilscheinen und Investmentaktien, § 95 KAGB, §§ 109, 141 KAGB (auf einer Blockchain, Anm. der Red.). Deutschland gerät damit für das Anteilscheingeschäft für Fonds gegenüber dem EU-Ausland ins Hintertreffen“
- „Wir befürworten die Regulierung von STOs als Wertrechte analog zu Wertpapieren.“
- „Das Investment in „echten“ Kryptowährungen (wie Bitcoin) muss Fonds gestattet sein.“
- „Es besteht die Notwendigkeit einer einheitlichen europäischen Auslegung zur Qualifikation von Finanzinstrumenten als z.B. Security Token oder Utility Token. Andernfalls besteht die potentielle Gefahr eines Wettbewerbsnachteils deutscher Emittenten gegenüber ausländischen Anbietern, die von einer Regulierungsarbitrage profitieren.“
Die vollständige Stellungnahme ist hier einzusehen.