BVI sieht Etappensieg bei PRIIPs-KIDs erreicht

FRANKFURT — Der BVI hat die Fristverlängerungen für PRIIPs-KIDs durch den Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament begrüßt. Die Branche habe so mehr Zeit, Mängel gemeinsam mit den Regulierern zu beheben, so Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die PRIIPs-KIDs sollen verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte transparenter machen.


Ab hier folgt die unredigierte Mitteilung des Emittenten:

Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das PRIIPs-Votum des Wirtschafts- und Währungsaus-schusses im EU-Parlament (ECON) als großen Fortschritt in der Dis-kussion um die Mängel der neuen Anlegerinformationen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die europäischen Verbraucher“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des PRIIPs-KID gemeinsam mit den Regu-lierern zu beheben. Das sollte sinnvollerweise bei der Überprüfung der PRIIPs-Regeln geschehen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist.“ Die Überprüfung sollte dabei nicht auf die Detailvorgaben der europä-ischen Aufsichtsbehörden (ESAs) beschränkt bleiben. Auch die PRIIPs-Verordnung selbst müsse nach Meinung des BVIs an einigen Stellen noch einmal kritisch geprüft werden.

Der ECON hat gestern eine Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedet, wonach zwei wichtige Fristen verlängert werden: Pub-likumsfonds sollen das PRIIPs-KID erst ab 2022 statt 2020 anwenden müssen, bis dahin dürfen sie die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ weiter nutzen. Außerdem soll die Frist für die geplante Überprüfung der PRIIPs-Regeln um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert werden.

Der BVI sieht nun keinen Grund mehr für einen „quick fix“ der Mängel, wie ihn die ESAs Anfang November vorgeschlagen haben, und for-dert, dieses Vorhaben aufzugeben. „Das PRIIPs-KID soll 50 Millionen europäischen Privatanlegern als Entscheidungsgrundlage dienen, deshalb gilt der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Richter. Die im Konsultationspapier der ESAs enthaltenen Ansätze für einen „quick fix“ lösen laut BVI die beiden strittigsten Probleme nicht: die irreführenden Berechnungen zu Transaktionskosten und Wertentwick-lungsszenarien.

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