BAI begrüßt Durchbruch bei der Einführung von Kryptofonds in Deutschland

  • Frank Dornseifer
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FRANKFURT – „Die Entmaterialisierung des Wertpapiers war in Deutschland längst überfällig und somit Pflicht“, begrüßt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren. Das E-Wertpapier bedeute einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer.


Ab hier folgt die unredigierte Mitteilung der Gesellschaft:

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, stellt das im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) einen Meilenstein der Blockchain-Strategie der Bundesregierung dar.

Quasi auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsprozess hat das eWpG noch eine wesentliche Aufwertung erhalten. Nach der Anhörung im Finanzausschuss wurde der Weg für Kryptofondsanteile freigemacht, so dass bereits jetzt ein Meilenstein der deutschen Blockchain-Strategie erreicht ist. Mit dem Fondsstandortgesetz wurde erst jüngst der Anlagekatalog für Spezial-AIF um Kryptowerte erweitert. Insofern war es nur konsequent, dass auch Fonds selbst in die Blockchainwelt überführt werden und nicht nur selbst Kryptowerte erwerben dürfen.

Stellschraube für die Digitalisierung des Kapitalmarkts

Für BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer ist das Gesetz eine der wichtigsten Stellschrauben für die Digitalisierung des Kapitalmarkts in Deutschland: „Dank des Einsatzes der Berichterstatter der Bundestagsfraktionen sind wir in Deutschland jetzt wieder im Rennen, um die Digitalisierung des Kapitalmarktes in einer führenden Rolle mitzugestalten. Die Entmaterialisierung des Wertpapiers war in Deutschland längst überfällig und somit Pflicht. Der eigentliche Innovationsschub, nämlich die Einführung von Kryptowertpapieren, die auf einem – in der Regel DLT-basierten – Kryptowertpapierregister begeben und verwaltet werden, wird jetzt durch die eingefügte Verordnungsermächtigung auf Fondsanteile ausgedehnt. Und das ist ein großer Erfolg. Jetzt entfaltet das Gesetz echte Breiten- und Signalwirkung, was gerade unter Standortgesichtspunkten essentiell ist.“

Zentrales Element des Gesetzes ist zum einen die Zulassung von digitalen Wertpapieren, für die also das papierhafte Urkundenerfordernis nicht mehr gilt. Zukünftig haben Emittenten ein Wahlrecht – und auch Altbestände können in die digitale Form überführt werden. Das kann beispielsweise über die Blockchain-Technologie erfolgen, ist allerdings darauf nicht beschränkt. Die Begebung erfolgt über elektronische Wertpapierregister, die in Form eines zentralen Registers, aber auch als sogenannte Kryptowertpapierregister geführt werden können. Eine weitere Besonderheit ist in diesem Zusammenhang, dass diese Register zum einen nicht von Clearstream und zum anderen sogar von Emittenten selbst – für eigene Wertpapiere – geführt werden können, sofern hierfür eine entsprechende Erlaubnis durch die BaFin erteilt wurde.

Deutschland zieht mit Europa gleich

Der Einsatz der Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Technologie ist in der europäischen Fondsbranche bereits seit Jahren üblich. Elektronische bzw. Blockchain-basierte Wertpapierregister werden im EU-Ausland bereits jetzt aktiv genutzt, unter anderem von großen Banken und der Deutschen Börse. Zu den Vorreitern gehört Luxemburg beispielsweise mit FundsDLT. Fondsgesellschaften wollen diese Technologie – auch aus Effizienz- und Kostengründen – nutzen. Deutschland hätte es sich nicht leisten können, hier noch weiterhin am Spielfeldrand zuzuschauen, während sich Technologie und Branche in anderen Jurisdiktionen weiter dynamisch entwickeln. Gerade das in Deutschland geltende aufwendige System der Zentralverwahrung durfte aus Sicht des BAI nicht weiter konserviert werden.

Frank Dornseifer kommentiert hierzu weiter: „Neue Technologien werden nur dann in Deutschland Fuß fassen, wenn diese von der Regulatorik nicht dazu gezwungen werden, im Ausland zu operieren. Mit dem E-Wertpapier und dem elektronischen bzw. Kryptowertpapierregister wird ein digitaler Weg eingeschlagen, der nicht nur neuen Technologien, insbesondere der Blockchain-Technologie, Rechnung trägt, sondern gleichzeitig auch einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer bedeutet.“

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