BAI befürwortet Nachbesserungen bei AIFMD und ELTIF-VO

  • Frank Dornseifer
  • Geschäftsführer
  • Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

FRANKFURT – Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion vorgelegt. Im Fokus steht dabei die Überarbeitung zweier zentraler Regelwerke für alternative Investmentfonds (AIFs), die von BAI-Chef Frank Dornseifer begrüßt und im Weiteren kommentiert werden.

Ab hier folgt die unredigierte Mitteilung des BAI:

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, begrüßt die von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung des regulatorischen Rahmens für alternative Investmentfonds (AIFs). Zehn Jahre nach Verabschiedung der AIFM-Richtlinie und sechs Jahre nach Verabschiedung der ELTIF-Verordnung hat die EU-Kommission diverse Legislativakte vorgestellt und beschlossen, welche die Rolle der Kapitalmärkte in der EU stärken sollen. Zentrales Element ist dabei der Review der AIFMD (Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds) bzw. der ELTIF-VO (Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds).

„Unsere Sichtweise, dass sich die AIFMD in der Praxis bewährt hat, wird von der EU-Kommission vollumfänglich geteilt“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. „In der Vorab-Konsultation hatten wir daher auch dezidiert vorgetragen, dass punktuelle Nachbesserungen und Modifikationen sinnvoll sein können, ein breit angelegter Review hingegen schlichtweg kontraproduktiv wäre. Im Rahmen der Altersvorsorge allokieren Versicherer, Pensionskassen, Versorgungswerke, etc. mittlerweile rund ein Drittel ihrer Gelder über AIFs, Tendenz steigend, wie der aktuelle BAI Investor Survey 2021 zeigt. Finanziert werden Infrastrukturprojekte, Immobilien, mittelständische Unternehmen, usw. Der Branche kommt eine herausragende Rolle bei der Finanzierung des Green Deals und dem digitalen Wandel zu. Schon deshalb muss sichergestellt werden, dass das Regelwerk für AIFs klug nachgebessert wird.“

Positiv bewertet der BAI beispielsweise die vorgeschlagene Konsolidierung bzw. Vereinfachung des Reportings, oder die Öffnung grenzüberschreitender Aktivitäten für Verwahrstellen. Nachvollziehbar ist aus Sicht des BAI zudem, dass die EU-Kommission Anliegen der Aufseher aufgreift, wie etwa die Konkretisierungen der Mindestanforderung in Bezug auf Auslagerungen, insbesondere bei Drittstaatenbezug (keine Letter-Box-Entities), sowie beim Liquiditätsmanagement für offene AIFs.

Durchaus kontrovers war und ist aus Sicht des BAI der Vorstoß, ein EU-weites Regime für Kreditfonds einzuführen. Hierzu kommentierte Dornseifer weiter: „Es gab hier keinen Missstand oder Ähnliches, der hätte behoben werden müssen, allerdings hat ein EU-weit harmonisierter Regulierungsrahmen auch Vorteile für Anbieter, die zum Teil bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe mit einer Marktfragmentierung zu kämpfen hatten. Private Debt wird zudem weiter dynamisch wachsen. Unser diesjähriger Investor Survey bestätigt die steigende Nachfrage institutioneller Investoren auf der einen Seite. Zum anderen steigt der Finanzierungsbedarf bei KMUs und Infrastruktur. Die nun vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission könnten daher wichtige Impulse setzen, allerdings wird es darauf ankommen, dass die tatsächliche Ausgestaltung und Umsetzung nicht am Ende konterkariert wird, wie etwa hier in Deutschland, wo eine in weiten Teilen sachfremde Anlehnung an das Bankaufsichtsrecht das Pflänzchen Kreditfonds wieder im Keim erstickte.“

Auch der Review der ELTIF-VO findet beim BAI positiven Anklang. So sollen die Anlagemöglichkeiten für ELTIFs erweitert bzw. flexibilisiert werden (Einführung von Dachfonds-/Masterfonds-Strukturen, Zulassung von Minderheitsbeteiligungen, Erhöhung der Marktkapitalisierungsschwelle für börsennotierte Beteiligungen, etc.), insbesondere für ELTIFs, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden. Gleichzeitig sollen aber auch die Anlagemöglichkeiten für Privatanleger nachjustiert werden, denn auch diese benötigen Zugang zu gut regulierten, längerfristig orientierten Anlageprodukten im Fondsmantel.

„Diese Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten und die Ausdifferenzierung zwischen ELTIFs für professionelle und solchen für Privatanleger gehen auf Vorschläge aus der Branche zurück, nachdem der ELTIF in der Praxis zunächst nicht angenommen wurde“, so Dornseifer weiter. „Im letzten Jahr konnten wir dann zwar eine gewisse Dynamik beobachten und die Zahl der zugelassenen ELTIFs hat sich verdoppelt, gewisse Regelungen waren aber sehr sperrig, und ein einheitliches Regelungskorsett für professionelle und Privatanleger funktioniert halt auch nur in den seltensten Fällen. Positiv bewerten wir schließlich die Vorschläge zur Flexibilisierung von Rücknahmen, beispielsweise über eine Rückkaufplattform für Anteile am ELTIF. Es sind diese punktuellen Verbesserungsvorschläge, die hier am Ende dann dem ELTIF doch noch zum Durchbruch verhelfen können.“

Neben den genannten Legislativakten enthält das KMU-Maßnahmenpaket noch Änderungsvorschläge für die MiFIR-Verordnung sowie die branchenübergreifende Einführung einer zentralen digitalen Plattform für investitions-relevante Unternehmensinformationen finanzieller sowie nicht- finanzieller Art (European Single Access Point).

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