91. Hedgework

„Internationale Fusionen und ihre Auswirkung auf beteiligte Hedgefonds am Beispiel von NYSE Euronext und Deutsche Börse AG“

Der geplante Zusammenschluss von NYSE Euronext und Deutsche Börse AG unterliegt mehreren Genehmigungserfordernissen, die zum Teil noch ausstehen.


Herbert Rögner,
Herbert Rögner Rechtsanwälte

Herbert Rögners fachliches Interesse mit diesem Vortragsthema gründet sich auf seine frühere Tätigkeit als Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung der Deutsche Börse AG und als Head of Legal Department die Rechtsabteilung ihrer Tochtergesellschaft Clearstream Banking AG. Im Kern seines Vortrags geht es um die Frage, ob der angestrebte Zusammenschluss zwischen NYSE Euronext und Deutsche Börse AG unter Berücksichtigung der öffentlichen-rechtlichen Bindung des Börsenträgers Deutsche Börse AG an seine öffentliche rechtliche Betriebspflicht der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex Deutschland  börsenrechtlich genehmigungsfähig ist.

Ist dieser Zusammenschluss nicht genehmigungsfähig, muss die hessische Börsenaufsichtsbehörde diesem Zusammenschluss im Ergebnis untersagen. In diesem Falle kommt es auf den Eintritt der weiteren Vollzugsbedingung – Genehmigung des Zusammenschlusses durch die Fusionskontrollaufsicht der EU-Kommission nicht mehr an. Das Tauschangebot an der Aktionäre der Deutsche Börse AG würde allein wegen der Untersagung des Zusammenschlusses durch die hessische Börsenaufsichtsbehörde  erlöschen - ein Risiko, dass gemessen an der Bedeutung dieses Deals bisher öffentlich wenig diskutiert wird, da es bis auf Professoren an unabhängigen Stimmen fehlt, die sich zu diesem Thema positionieren.

Herbert Rögner betreibt seit 2006 unter seinem Namen erfolgreich eine Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main, die sich im Beratungsfeld des Kapitalmarktrechts bewusst auf Nischen im Kapitalmarktrecht an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts-,  und Bank(aufsichts-) sowie Wertpapier(handels-)recht einschließlich Compliance einschließlich seiner grenzüberschreitenden Bezüge konzentriert.

Zu seinen Mandanten gehören im Wesentlichen Banken, Versicherungen, Clearingorganisationen, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentgesellschaften und  Hedgefonds. Seine langjährige, umfangreiche Expertise hat er in beruflichen Stationen sowohl auf Kanzleiseite als auch in Rechtsabteilungen auf Unternehmensseite erworben. Sein Profil runden berufliche Aufenthalte in New York und London ab.

Herr Rögner ist Co-Autor eines Handbuches zum Bankrecht (Nomos Verlag), eines im Januar 2012 erscheinenden Kommentars zum Depotgesetz (C.H. Beck Verlag in der sog, Gelben Reihe), hat wissenschaftliche Aufsätze zu bankaufsichtsrechtlichen Fragen, zu Themen des internationalen Privatrechts in Deutschland (ZBB und WM), Schweiz (Zeitschrift Kredit & Rating Praxis) und UK (Journal of International Banking Law and Regulation) veröffentlicht und ist u.a. durch zahlreiche Vorträge auf nationalen und internationalen Podien sowie der EU-Kommission zu wertpapier- und bankaufsichtsrechtlichen Fragen bekannt geworden.

Herr Rögner ist zugelassener Anwalt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Mitglied in folgenden Organisationen: Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung, Deutsches Aktieninstitut, Bankrechtlicher Vereinigung und International Bar Association, Frankfurter Anwaltsverein, ARGE Kapitalmarkrecht.

Anmeldung

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Kontakt

Herbert Rögner
Tel.: 069/13886632
mail@herbertroegner.de
www.roegner.eu