Hedgework-Veranstaltung
AIFM-Richtlinie: Regulatorischer Gegenwind oder Chance?
Für viel Aufsehen in der Branche sorgte bereits der Richtlinienentwurf über die Verwalter alternativer Investmentfonds, den die Europäische Kommission im April 2009 veröffentlichte. Am 11. November 2010 wurde die AIFM-Richtlinie schließlich nach langwierigen Verhandlungen und unzähligen Änderungen vom Europäischen Parlament beschlossen; seit dem 21. Juli 2011 ist sie in Kraft. „Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie wird den deutschen und europäischen Fondsmarkt verändern“, stellt Dr. Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner bei Simmons & Simmons LLP, heraus.
Simmons & Simmons LLP
Frankfurt, 21. September 2011. Nach Ansicht von Glander werden sich aus der AIFM-Richtlinie sowohl Chancen als auch Risiken für die Fondsbranche ergeben. In seinem Vortrag „Auswirkungen der AIFM-Richtlinie auf den deutschen Fondsmarkt – Regulatorischer Gegenwind oder Chance für den Standort?“ wird er auf dem 89. Hedgework am 4. Oktober 2011 die Kernvorschriften der Richtlinie vorstellen und aufzeigen, wie sich deren Umsetzung auf einzelne Fondsanbieter und Produkte auswirken wird.
Es liegt nun bei den Gesetzgebern der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die Regelungen bis Juli 2013 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Durch die AIFM-Richtlinie werden nicht die einzelnen alternativen Investmentfonds direkt, sondern deren Manager reguliert. Der Anwendungsbereich wurde bewusst weit gefasst, so dass die AIFM-Richtlinie – unabhängig von der rechtlichen Struktur des alternativen Investmentfonds – alle offenen und geschlossenen Fonds umfasst, soweit diese nicht bereits durch die OGAW-Richtlinie reguliert sind. Der AIFM-Richtlinie unterliegen daher Hedgefonds, Private Equity Fonds, offene und geschlossene Immobilienfonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds und auch Spezialfonds.
Obwohl die AIFM-Richtlinie bereits in Kraft getreten ist, bleiben noch zahlreiche Probleme und offene Fragestellungen zu lösen. Die Richtlinie verweist an vielen Stellen auf Durchführungsrechtsakte, deren Regelungen noch näher ausgestaltet werden müssen. Die von der Europäischen Kommission beauftragte European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlichte bereits zwei Konsultationspapiere, in denen sie ihre Ausführungen zu den einzelnen Themen der Branche zur Diskussion stellte.
Beispiele für mögliche Auswirkungen der AIFM-Richtlinie sind:
- Für regulierte EU-Investmentgesellschaften wird sich die Möglichkeit bieten, ihre nationalen Fondsprodukte, die nicht dem OGAW-Standard entsprechen, leichter grenzüberschreitend anzubieten.
- Für die deutsche geschlossene Fondsindustrie wird sich die Frage stellen, wie sie in Zukunft mit einer obligatorischen (oder – je nach Höhe des verwalteten Vermögens – fakultativen) Regulierung umzugehen gedenkt.
- Für europäische Fondsprodukte könnten sich Chancen daraus ergeben, dass außerhalb der EU ansässige Manager es möglicherweise schwerer haben werden, ihre Fonds weiterhin in der EU zu vertreiben.
Seit 2011 ist Dr. Harald Glander als Rechtsanwalt und Partner bei Simmons & Simmons LLP mit Schwerpunkt im Bankaufsichts- und Investmentrecht tätig. Er hat langjährige Erfahrung bei der Beratung von in- und ausländischen Banken und Investmentgesellschaften, insbesondere bei der Auflegung, der Verwaltung und dem Vertrieb von Fonds und anderen Finanzprodukten. Des Weiteren berät er bei der Gründung und dem Erwerb von Kreditinstituten und Investmentgesellschaften, bei grenzüberschreitenden Auslagerungstransaktionen sowie bei Derivate-Transaktionen. Vor seiner Tätigkeit bei Simmons & Simmons LLP hat er bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt und London gearbeitet.
Zum Hedgework-Vortrag mit Dr. Harald Glander können Sie sich hier anmelden:
http://www.hedgework.de/einladungsverteiler-anmeldung.html
Über Simmons & Simmons:
Simmons & Simmons LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten mit 900 Juristen in Europa, dem Nahen Osten und Asien. In Deutschland ist die Gesellschaft mit Büros in Düsseldorf und Frankfurt am Main vertreten. Simmons & Simmons LLP berät internationale und deutsche Industrieunternehmen, Kreditinstitute und Finanzinvestoren sowie die öffentliche Hand in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.
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